ZPP prüft

Mindeststandards

Wußten Sie schon?

Bescheinigung über die Mindeststandards

zur Anbieterqualifikation des Leitfadens Prävention

Damit können sich Schüler*innen und ehemalige Schüler*innen einer Physioschule mit der Prüfungsordnung vom 6.12.1994 an ihre Schule wenden, mit der Bitte dies auszufüllen.

Download ZPP Formular

Beiblatt zur Urkunde Physiotherapeut*in

Physios mit Berufsurkunde einer älteren Prüfungsordnung müssen ggf.  zusätzliche Unterlagen beifügen.

Informationen der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP)

Ab 1.10.2020 zählen nicht ausschließlich berufliche Abschlüsse. Es werden fachliche Mindeststandards geprüft.

Die im Leitfaden genannten Mindestkompetenzen sind durch entsprechende Unterlagen vorzuweisen. Hierzu laden Sie bitte folgende Unterlagen innerhalb einer Kursprüfung unter Grundqualifikation/Zusatzqualifikation hoch:

  • Abschlussurkunde
  • Abschlusszeugnis oder Transkript of Records
  • Ausbildungscurriculum/Modulhandbuch
  • Prüfungsordnung
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungsnachweise (einschließlich Curriculum)

Zur Erfüllung der Mindeststandards im Handlungsfeld Bewegung sind Nachweise in den folgenden Kompetenzbereichen zu erbringen:

  • Fachwissenschaftliche Kompetenz
    • Trainings- und Bewegungswissenschaften: 150 h oder 5 ECTS-Punkte
    • Medizin: 150 h oder 5 ECTS-Punkte
    • Pädagogik, Psychologie: 150 h oder 5 ECTS-Punkte
  • Fachpraktische Kompetenz
    • Theorie und Praxis der Sportarten und Bewegungsfelder: 150 h oder 5 ECTS-Punkte
  • Fachübergreifende Kompetenz
    • Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention: 30 h oder 1 ECTS-Punkt
    • Frei wählbar aus den o. g. Inhalten: 120 h oder 4 ECTS-Punkte

Gesamt für Präventionsprinzip 1: 750 h oder 25 ECTS-Punkte

  • Für das Präventionsprinzip 2 sind ergänzend Fachwissenschaftliche Kompetenzen in Pathologie, Pathophysiologie im Umfang von 120 h oder 4 ECTS-Punkte nachzuweisen.

Gesamt für Präventionsprinzip 2: 870 h oder 29 ECTS-Punkte

ECTS – European Credit Transfer and Accumulation System.:
Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. 1 ECTS-Punkt entspricht einem Workload von 30 Zeitstunden. Die fachpraktische Kompetenz ist ausschließlich in Präsenzunterricht im Umfang von 150 Std. erwerbbar.

Sobald die Mindeststandards vollumfänglich erfüllt sind, kann eine Anerkennung der Qualifikation der Kursleitung erfolgen. Es müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen und aus den eingereichten Unterlagen müssen die vermittelten Inhalte und Umfänge hervorgehen, damit eine Prüfung der Mindestkompetenzen abschließend durchgeführt werden kann.

Weitere wichtige Hinweise zur Prüfung der Qualifikationen finden Sie ebenfalls unter den Nutzerhilfen in den „Kriterien zur Zertifizierung“ und den „FAQ´s zur Qualifikationsprüfung ab 2020“ zum Download. Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte direkt an die ZPP. Die MitarbeiterInnen stehen Ihnen an der Info-Hotline unter der Telefonnummer 0201 / 5 65 82 90 montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr, freitags bis 15:00 Uhr, oder über das Kontaktformular gern beratend zur Seite.

Information der ZPP – Stand 10. Juni 2021 – Angaben ohne Gewähr

Mehr Informationen hierzu bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) >>>
Weitere wichtige Informationen, u.a. FAQ´s zur Qualifikationsprüfung ab 2020 beim GKV Spitzenverband >>>